Längle Glas-System Button Black LängleGlas Bauen mit Glas Button Weiß

AGB

Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge, Vereinbarungen und Angebote der Längle Glas GmbH. Es gilt ausschließlich österr. Recht. Ö-Normen und EN-Normen sind Grundlage von Angeboten und Aufträgen. (Reihenfolge: individueller Vertragstext, diese AGBs, das UGB und das ABGB

Aufträge (schriftlich od. mündlich) gelten als angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Dies kann durch Auftragsbestätigung, Lieferschein od. Rechnung erfolgen.

Angebote

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Es gelten unsere Angebotsgrundlagen. Von uns erstellte Lösungsvorschläge, Pläne, Skizzen, Muster, Modelle, Kataloge, Abbildungen und sonst. technische Unterlagen sind unser geistiges Eigentum. Jegliche Verwertung, Nutzung und Veröffentlichung erfordert unsere ausdrückliche Zustimmung.

Technische Geschäftsbedingungen

Für sämtliche Verglasungen gelten die relevanten Ö-Normen bzw. die Vorarlberger techn. Richtlinien. Die Lieferung erfolgt in handelsüblicher Qualität. Die von den Lieferwerken beanspruchten Toleranzen bzgl. Dicke, Länge und Breite, Lochdurchmesser und –Position gelten vom Auftraggeber als genehmigt. Unterschiede bei Farbton und Struktur sind produktionsbedingt und stellen keine Reklamationsgrund dar. Kratzer und Einschlüsse im Glas sind nur dann Reklamationsgrund, wenn sie mir freiem Auge im Abstand von mind. 1m bei diffusem Licht und mehrfarbigem Hintergrund erkennbar sind und dabei die Sicht beeinträchtigen.

Gewährleistung, Untersuchungs- u. Rügepflicht

Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate – vorausgesetzt dass: - die Ware bei Übernahme unverzüglich auf allfällige Mängel untersucht wird, - die Mängel innerhalb von 8 Tagen dem Auftragnehmer schriftlich mitgeteilt wird, - der Auftraggeber alle Auflagen bzgl. Wartung beachtet hat, - die Ware sachgemäß verwendet hat, - keine Verbesserungsarbeiten ohne Genehmigung des Auftraggebers vorgenommen wurden, - der Auftraggeber seine Vertragspflichten eingehalten hat. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Lieferung, spätestens mit Fertigstellung der Montagearbeiten.

Glasbruch ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Schadenersatz für Unternehmergeschäfte

Jegliche Schadenersatzansprüche die über die Ansprüche aus der Gewährleistung hinausgehen, sind ausgeschlossen (außer bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz). Uns zur Bearbeitung überlassene Güter (z.B. Fenster u. Türen zur Reparatur) werden nur auf Risiko des Auftraggebers bearbeitet.

Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung inkl. aller Nebenforderungen bleibt die Ware – gleich in welchem Zustand – unser unbeschränktes Eigentum – auch wenn sie bearbeitet od. verwendet wird..

Lieferfristen

Liefertermine sind unverbindlich und können ohne in Verzug zu geraten um bis zu 3 Wochen überschritten werden – sofern nicht ausdrücklich und schriftlich ein Fixtermin zugesagt wurde. Die Lieferfrist beginnt frühestens dann, wenn der Auftraggeber allen seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat (z.B. damit Maßklarheit gegeben ist)

Die Lieferfrist verlängert sich angemessen wenn: - es nachträglich zu Änderungen kommt, - wenn Hindernisse auftreten die trotz Sorgfalt nicht abwendbar sind (z.B. Ausfall von Mitarbeitern und Maschinen, Brand, behördl. Maßnahmen zur Unterlassung), - wenn Aufgrund von techn. Schwierigkeiten andere Konstruktionen realisiert werden müssen, - wenn der Auftraggeber oder Dritte mit denen von ihnen auszuführenden Arbeiten im Rückstand sind, - wenn Witterung oder andere äußere Umstände (z.B. arbeiten an anderen Gewerken im Gefahren- od. Montagebereich, mangelnde Zufahrtsmöglichkeit) die Sicherheit des Montagepersonals od. die Qualität der Leistung beinträchtigen.

Bei Montagearbeiten hat der Auftraggeber alle Vorkehrungen zu treffen, damit unsere Arbeiten auf der Baustelle beginnen, und dort ungestört ausgeführt werden können. Besonders ist auf ausreichende Arbeits- u. Lagerflächen, festen, ebenen und geschützten Untergrund zur Aufstellung von Gerüsten, Bewegungsmöglichkeit für LKW und Kranfahrzeuge, Schneeräumung etc. zu achten

Die Arbeiten sind grundsätzlich ab Fertigstellung (auch von Teilgewerken) zu übernehmen. Erfolgt keine formale Übernahme, gelten mangels berechtigter Einwände die Arbeiten ab tatsächlicher Fertigstellung als übernommen. Ab Fertigstellung der Leistung gehen alle Risken zu Lasten des Auftraggebers.

Die Preise gelten ab Werk, ohne Verpackung.

Preise, Zahlung

Die Preise sind ab Werk, unverpackt, zuzüglich MWSt. lt. vereinbarter Zahlungsbedingungen. Wenn keine vereinbart wurden, sofort nach Erhalt der Ware ohne jeden Abzug. Zahlungen gelten mit Eingang auf unserem Konto als geleistet. Wird die Leistung auf Verlangen des Auftraggebers einem Dritten in Rechnung gestellt, so ändert dies nichts an den Pflichten des Auftraggebers. Sind mehrere Forderungen offen, so werden eingehende Zahlungen auf älteste Forderungen gerechnet (ungeachtet der Widmung des Auftraggebers)

Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens des Auftragnehmers. Vertragssprache ist Deutsch. Gerichtsstand A-6800 Feldkirch.

Längle Glas GmbH 16.10.2012

 

Angebotsgrundlagen

Alle unsere Angebote haben unsere „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ und die geltenden Ö-Normen bzw. EN-Normen als Grundlage.

Es gelten für die Angebotserstellung folgende Voraussetzungen:

 

 1. Der Einbauort befindet sich höchstens im 2.Obergeschoss. Der Zugang zur Einbaustelle ist frei zugänglich und nicht erschwert. Der Transport der Materialien zur Baustelle kann ungehindert und ohne Zeitverzögerung erfolgen. Der Weg zum Einbauort ist trittfest, sauber und eben. 

2. Die Einbaustelle ist beim Ausmessen frei und der Einbauort klar gekennzeichnet. Alle anschließenden Bauteile sind beim Ausmesstermin bereits fertiggestellt, ansonsten wird nach Plan produziert. Sämtliche Planmaße müssen dann von den Firmen welche die Anschlussbauteile erstellen eingehalten werden. Der Meterriss ist sowohl zum Zeitpunkt des Ausmessens, wie auch beim Einbau eindeutig erkennbar. 

3. Sollte der Einsatz von einem Kran erforderlich sein, ist ein geeigneter Abstellplatz mit genügend Bodentragfähigkeit vorhanden. Die Zufahrt ist ungehindert möglich. Grundsätzlich wird der Einsatz des Krans nicht kalkuliert, wenn der Bedarf aus der Anfrage nicht eindeutig erkennbar ist. 

4. Gerüstungen über 4 Meter sind bauseits vorhanden. Für allfällige an uns beauftragte Gerüstungen ist einebener, tragfähiger und fester Untergrund vorhanden. 

5. Strom, Licht und Wasser sind auf der Baustelle unentgeltlich vorhanden. 

6. Unsere Montagearbeiten werden nicht durch andere Handwerker oder sonstige 

Personen behindert. Bei Produktion hochwertiger Gläser kann es zu Ausfällen durch Bruch 

oder Fehler kommen. Pönalen und Folgekosten daraus können nicht akzeptiert werden. 

7. Alle unsere Arbeiten an einem Auftrag können in einem Zuge erledigt werden. Es sind keine Unterbrechungen oder Teilmontagen gefordert/erforderlich. 

8. Die Bauteile an welche unsere Arbeiten anschließen, müssen die entsprechende Statik übernehmen und sind ÖNORM gerecht ausgeführt. Diese Bauteile entsprechen im Bezug auf Winkel und Abmessungen dem Plan. Allfällige Absprachen sind schriftlich dokumentiert. 

9. Es ist ausreichend Platz zur Zwischenlagerung unserer Materialien auf der Baustelle 

vorhanden. 

10. Sämtliche für uns erforderliche Vorarbeiten von anderen Handwerkern sind vor 

Montagebeginn abgeschlossen. 

11. Für Fragen und bei Problemen steht der örtliche Baukoordinator (Bauleiter, Architekt, 

Bauherr,...) kurzfristig zur Verfügung. 

12. Bei nachträglichen Plan-, Konstruktions- und Ausführungsänderungen verrechnen wir eventuell anfallende Mehraufwendungen. 

13. Bei Unklarheiten bzw. Auffassungsunterschieden in vom Auftraggeber bereitgestellten Plänen und Ausschreibungstexten behalten wir uns nach vorheriger Absprache mit dem Bauherrn bzw. Architekten Preisanpassungen auch nach Auftragsbestätigung vor. 

14. Das Angebot gilt vorbehaltlich der Kreditprüfung maximal 2 Monate ab Ausstellung. Bei negativer Kreditprüfung behalten wir uns das Recht des Rücktritts von Vertrag vor. Bereits erbrachte Leistungen werden verrechnet. Die angebotenen Preise gelten nur bei Abnahme aller angebotenen Positionen 

15. Sofern nicht anders vereinbart gelten folgende Zahlungsbedingungen. 30%Anzahlung bei Auftragserteilung, 30% vor Arbeitsbeginn, Restzahlung nach Fertigstellung. Bei Verzögerungen in der Abwicklung der Arbeiten werden gegebenenfalls Leistungsausweise erstellt. 

16. Wir behalten uns vor, nicht kalkulierte Mehraufwendungen nach Aufwand zu verrechnen.

Längle Glas GmbH