Auszug aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Sämtliche Lieferungen erfolgen zu den nachstehenden Bedingungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

2. Preise
Grundlage ist die aktuelle Preisliste. Die Preise gelten per Meter bzw. Stück zuzüglich Mehrwertsteuer. Veränderung bei Rohstoffen, Lohnkosten, Zöllen, verbesserten Einkaufspreisen etc., verändern Preise. Verbindlich sind daher nur die in unseren Auftragsbestätigungen ausgewiesenen Preise. Fracht- und Verpackungskosten werden zusätzlich berechnet.

Bei Kleinaufträgen unter einem Bestellwert von € 50,- (netto) erheben wir einen Mindermengenzuschlag von € 6,50 pro Auftrag.

Hausfracht bzw. Zustellgebühren am Versandort werden nicht übernommen. Lieferung ab Werk Götzis (wenn nicht anders vereinbart).

3. Maße und Gewichte
Maß- und Gewichtsangaben erfolgen vorbehaltlich geringfügiger, technisch bedingter Abweichung.

4. Aufträge
Die Auftragsannahme erfolgt ausschließlich durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Mündliche Absprachen sind unverbindlich.

5. Lieferzeiten, Teilleistungen
Liefertermin oder Lieferfristen gelten entsprechend den Auftragsbestätigungen. Sie sind eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Tag bzw. zum Tag des Fristablaufes unser Werk verlässt. Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. In zumutbarem Umfang sind wir auch zu Teilleistungen berechtigt. Schadenersatz für schuldlos eingetretene Lieferverzögerungen ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere bei unvorhergesehenen Betriebsstörungen, Störungen der Beförderungswege, Mangel an Fertigungsmaterial und Energie, Streiks und Aussperrungen.

6. Transportgefahr
Alle Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Käufers, sobald die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder einer sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt übergeben ist. Das gilt auch, wenn die Ware mit unserem firmeneigenen Fahrzeug versandt wird.

7. Mängelrügen, Gewährleistung
Offensichtliche Mängel müssen bei Erhalt der Ware gerügt werden. Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche wegen Mängeln sind nach 6 Monaten ausgeschlossen. In beiden Fällen hat die Rüge schriftlich zu erfolgen. Mangelhaftigkeit eines Teilbereiches berechtigt nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Mangelhafte Ware wird bei Rückgabe ersetzt oder, sofern dem Kunden zumutbar, insbesondere zeitlich, instandgesetzt. Erst nach zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung und Unmöglichkeit der Ersatzlieferung ist der Kunde berechtigt, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

8. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsbeträge sind innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum wird ein Skonto von 2% gewährt. Bei Zahlungsverzug werden Mahnspesen berechnet. Verzugszinsen: Diskontsatz zuzüglich 3%.
Lieferung an Neukunden nur gegen Vorauskasse.

9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis alle unsere Ansprüche gegen den Käufer erfüllt sind, soweit sie mit der gelieferten Ware in Zusammenhang stehen.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist ausschließlich der Hauptsitz des Verkäufers, in Götzis Vlbg.

Stand Mai 2008

Längle Glas GmbH
Hauptstrasse 3
A-6840 Götzis

 
Glas-Befestigungs-Systeme
Tel.: +43 (0) 5523 / 53 630-20
Fax: +43 (0) 5523 / 53 630-21

Bauen mit Glas
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